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Quelle: BMWi
„KfW Baubegleitung“
Für den Erhalt von Förderung der KfW Förderungen 151/152 , 430 oder 153 brauchen Sie für die Planung und Baubegleitung einen Energieberater als Experte für Energieeffizienz KfW Zuschuss Baubegleitung (431) Die KfW übernimmt 50 % der Kosten: bis 4.000 Euro Zuschuss pro Vorhaben.
BEI JEDER SANIERUNG SIND DÄMMSTOFFSTÄRKEN EINZUHALTEN
Der Sprung von gesetzlichen Mindestanforderungen der Bauteile zur KfW sind bei den verschiedenen Bauteilen gar nicht so weit auseinander.
Gerade zur Erfüllung der Ausgleichsmaßnahmen von dem EwärmeG
zur KfW ist der Sprung noch viel kleiner.
Auch wenn Sie Ihr Haus nicht KfW gerecht dämmen sind bestimmte Dämmstärken einzuhalten.
Wenn Sie mehr als 10% Ihrer Bauteile sanieren, müssen Sie die U-Werte der Bauteile nach der Energieeinsparverordnung einhalten.
Wenn Sie Ausgleichsmaßnahmen zur EWärmeG Gesetz für Baden Würtemberg einsetzen wollen sind Sie auch an bestimmte U-Werte gebunden.
Einen Überblick der U-Werte finden Sie hier.
Anbei erhalten Sie eine Liste mit den U-Werten im Vergleich ENEV - KfW - EwärmeG