BAU & ENERGIE-BERATUNG

Nachrüstungs-verpflichtung & Oberste Geschoßdecke

Sie wollen oder haben ein altes Haus gekauft?

Von Bekannten wissen Sie das sie wenn Sie ein Haus neu erwerben das innerhalb 2 Jahren Nachrüstungsverpflichtungen nachweisen müssen. Sie fragen Sich wie viel das wieder mehr kostet? rentiert sich der Hauskauf dann überhaupt?

Lassen Sie sich unabhängig von uns beraten. Manches hört sich viel schlimmer an wie es dann tatsächlich ist. Führen Sie aber die Arbeiten dann so aus das sie für spätere Sanierungs-Maßnahmen aufbauend sind. Wie das geht?

 Fragen Sie uns einfach kostenlos & unverbindlich! 
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Oberste Geschoßdecke

Austausch- und Nachrüstverpflichtungen EnEV 2014 
Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) sieht im § 10 (Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden) gegebenenfalls nur folgende Nachrüstpflichten vor:
  • alte Heizkessel erneuern
  • ungedämmte Heizungsleitungen dämmen
  • ungedämmte Warmwasserleitungen dämmen
  • oberste Geschossdecken dämmen 

Nachrüstungs-verpflichtung
Oberste Geschoßdecke

OBERSTE GESCHOSSDECKE 
Austausch- und Nachrüstverpflichtungen GEG 2020    U-Wert von 0,24 W/m²K  
Diese Vorgaben gelten für alle Mehrfamilienhäuser unabhängig von einer Sanierung. Ein- und Zweifamilienhäuser sind davon ausgenommen, wenn der Eigentümer bereits seit Anfang 2002 selbst im Gebäude wohnt. Wurde das Gebäude allerdings in der Zwischenzeit verkauft, muss der neue Eigentümer die Pflichten innerhalb von zwei Jahren erfüllen. Unter anderem gilt auch Nachrüstverpflichtungen für die oberste Geschossdecke zu unbeheizten Dachräumen mussten bereits bis Ende 2015 nachträglich gedämmt werden, wenn sie keinen so genannten "Mindestwärmeschutz" aufweisen. Bei Holzbalkendecken genügt es, die Hohlräume mit Dämmstoff zu füllen. Die Dämmpflicht gilt für alle zugänglichen obersten Geschossdecken, unabhängig davon, ob sie begehbar sind oder nicht ‒ also zum Beispiel für Spitzböden, aber auch für nicht ausgebaute Aufenthalts- oder Trockenräume. Alternativ dazu kann auch das darüber liegende Dach gedämmt werden. Für die Einhaltung gelten sogenannte U-Werte. Bei der obersten Geschossdecke liegt der für ganz Deutschland  bei 0.24 [W/(m²K)] 

„Klartext & Tipp“

Informieren Sie sich bevor Sie die Nachrüstungs-verpflichtungen durchführen über mögliche Fördergelder oder welche Ausgleichsmaßnahme für das EWärmeG in Frage kommen. Auch wenn die Heizung noch funktioniert und Sie eventuell den Dachboden ausbauen halten Sie die geforderte Dämmstärke jetzt schon für das EWärmeG ein. Ein staatlich geförderter Sanierungsfahrplan hilft Ihnen dabei.

BEI JEDER SANIERUNG SIND DÄMMSTOFFSTÄRKEN EINZUHALTEN


Auch wenn Sie Ihr Haus nicht KfW gerecht dämmen sind bestimmte Dämmstärken einzuhalten. Wenn Sie mehr als 10% Ihrer Bauteile sanieren müssen Sie U-Werte der Bauteile einhalten. Wenn Sie Ausgleichsmaßnahmen zur EWärmeG Gesetz für Baden Würtemberg einsetzen wollen sind Sie an bestimmte U-Werte gebunden. Einen Überblick der U-Werte finden Sie hier. 
Anbei erhalten Sie eine Liste mit den U-Werten im Vergleich ENEV - KfW - EwärmeG 
mindest U-Wert Liste PDF

GEG 2020 
§ 47 Nachrüstung eines bestehenden Gebäudes


GEG 2020 |  | § 47 Nachrüstung eines bestehenden Gebäudes

(1) Eigentümer eines Wohngebäudes sowie Eigentümer eines Nichtwohngebäudes, die nach ihrer Zweckbestimmung jährlich mindestens vier Monate auf Innentemperaturen von mindestens 19 Grad Celsius beheizt werden, müssen dafür sorgen, dass oberste Geschossdecken, die nicht den Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 genügen, so gedämmt sind, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der obersten Geschossdecke 0,24 Watt pro Quadratmeter und Kelvin nicht überschreitet. Die Pflicht nach Satz 1 gilt als erfüllt, wenn anstelle der obersten Geschossdecke das darüber liegende Dach entsprechend gedämmt ist oder den Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 genügt.

(2) Wird der Wärmeschutz nach Absatz 1 Satz 1 durch Dämmung in Deckenzwischenräumen ausgeführt und ist die Dämmschichtdicke im Rahmen dieser Maßnahmen aus technischen Gründen begrenzt, so gelten die Anforderungen als erfüllt, wenn die nach anerkannten Regeln der Technik höchstmögliche Dämmschichtdicke eingebaut wird, wobei ein Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit von 0,035 Watt pro Meter und Kelvin einzuhalten ist. Abweichend von Satz 1 ist ein Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit von 0,045 Watt pro Meter und Kelvin einzuhalten, soweit Dämmmaterialien in Hohlräume eingeblasen oder Dämmmaterialien aus nachwachsenden Rohstoffen verwendet werden. Wird der Wärmeschutz nach Absatz 1 Satz 2 als Zwischensparrendämmung ausgeführt und ist die Dämmschichtdicke wegen einer innenseitigen Bekleidung oder der Sparrenhöhe begrenzt, sind die Sätze 1 und 2 entsprechend anzuwenden.

(3) Bei einem Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat, ist die Pflicht nach Absatz 1 erst im Fall eines Eigentümerwechsels nach dem 1. Februar 2002 von dem neuen Eigentümer zu erfüllen. Die Frist zur Pflichterfüllung beträgt zwei Jahre ab dem ersten Eigentumsübergang nach dem 1. Februar 2002.

(4) Die Absätze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden, soweit die für eine Nachrüstung erforderlichen Aufwendungen durch die eintretenden Einsparungen nicht innerhalb angemessener Frist erwirtschaftet werden können.eintretenden Einsparungen nicht innerhalb angemessener Frist erwirtschaftet werden können.

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